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Wo Beschulung aufhört, beginnt Bildung
Tagung für Wagemutige im Bildungswesen am 7. April 2018 in St.Gallen. Schweizer Pionierprojekte berichten von ihren Erfahr-ungen. Eine aussergewöhnliche Bildungs-tagung zur Inspiration und Vernetzung für eigenes Wirken. Von der verordneten Beschulung zum selbstermächtigten Menschen.
«Mutig neue Wege gehen» nennt sich eine einzigartige Bildungstagung, die neue Impulse vermitteln will zur Inspiration und Vernetzung für eigenes Wirken. Wie gelingt ein Weg von der derzeitigen verordneten Beschulung hin zu einer selbstinitiierten Bildung und damit zum selbstermächtigten Menschen? Die wegweisenden und aussergewöhnlichen Erfahrungen von ausgewählten Schweizer Pionier-Bildungsprojekten erhalten am 7. April 2018 in St.Gallen zum ersten Mal ein Podium.
Gäbe es in der Wirtschaft neue Firmen, die mit einem Drittel des normalen Budgets und bloss ca. 10% der Arbeitsstunden dieselben Resultate erreichen würden wie andere Unternehmen, würde wohl eine neue Epoche unternehmerischen Wirkens ausgerufen werden. Passiert dies im Schulwesen, bleibt es still. Vielleicht liegt dies daran, dass die Pionierprojekte, welche diese Erfahrungen seit Jahren - von der Öffentlichkeit kaum beachtet - unter Beweis stellen, privat getragen werden, während die meisten Schulen im Land staatliche Einrichtungen sind.
Ist es tatsächlich möglich, dass der «Stoff» von 9 Schuljahren in 1– 2 Jahren gelernt werden kann, Kinder dabei ihre Zeit ohne Direktiven selbst gestalten, Klassen, Stundenplan, Noten und Hausaufgaben bedenkenlos weggelassen werden können, dabei viel Freiraum fürs Spiel und für eigene Projekte bleibt, die Sozialkompetenz und emotionale Intelligenz auf diese Weise besonders entwickelt wird und Kinder mit einem solchen Bildungsweg später problemlos Lehrstellen finden und bei Interesse auch weiterführende Schulen besuchen und studieren können?
Die teils 35-jährigen Erfahrungen zeigen: Ja, es ist möglich!
Der Weg ist allerdings herausfordernd und bedingt von Lernbegleitern und Eltern die hohe Bereitschaft, bisherige Prägungen, Vorstellungen und Fokussierungen umfassend zu verändern. Werden die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder ins Zentrum gestellt, entstehen Lern- und Entfaltungsorte, die für Erwachsene wie für Kinder gleichermassen lernreich und erfüllend sind und in sich ruhende und selbständige Menschen heranwachsen lässt. Diese Veranstaltung will neulandbetretenden innovativen Bildungsprojekten erstmalig ein Podium geben und vielfältige Inspiration sein für Vernetzung und eigenes mutvolles Wirken.
Website..
Raus aus dem Hamsterrad der Leistungsgesellschaft – neu leben und arbeiten
Für alle, die eine Sehnsucht haben nach etwas Neuem.. und die mithelfen wollen, die Tür zu einer neuen kollektiven Ebene zu öffnen.
Viele meinen, wir seien ohnmächtig in Anbetracht der globalen Situation
oder wir müssten mitmachen, um unsere Existenz zu sichern. Doch das ist nicht so. Ich, Birte, bin davon zutiefst überzeugt, dass vieles anders ist als es scheint und dass wir - verbunden mit uns selbst und anderen - eine enorme Wandlungskraft haben. Dieser Kongress ist ein wirksamer Hebel. Mit Menschen, die Hoffnung machen, spreche ich über:
⁃ die kollektive Ebene, auch finanziell, und was uns im Alten festhält
⁃ die individuelle Ebene, und Initiationswege aus Prägungen und Traumata
⁃ neue Formen von Leben und Arbeiten
Wenn Du Dich angesprochen fühlst, sei dabei: www.gesellschaftswandel.net Und gibt die Nachricht von diesem Online-Kongress an Bekannte weiter!
So wird etwas möglich, das vorher unmöglich schien.
Und die Tür zu einer neuen Ebene öffnet sich :-) Schön, dass Du da bist!
Jetzt kostenfrei anmelden: <<< www.gesellschaftswandel.net >>>
13. - 22.4.2018
Herzensgrüße von
Birte Vehrs - Kongressveranstalterin
auch von mir ist ein langes interview dabei. ein teil davon haben wir im wallis - in den weinbergen oberhalb st-leonard - auf-genommen, da ich bei diesem herrlichen frühlingswetter gerade am mounten-biken war..
Liebe Kernfrauen,
Liebe Gleichgesinnte,
gerne leite ich euch folgende Informationen weiter mit der dringenden Bitte, sich gegen diese Teilrevision vehement zu wehren!
Nutze das beiliegende Musterschreiben!
Überwachung mit Peilsendern und Drohnen: Versicherungen erhalten mehr Befugnisse als die Polizei
Noch nie wurde in der Schweiz eine umstrittene Vorlage so schnell durchs Parlament gepeitscht. Das neue Versicherungs-Gesetz erlaubt Überwachungen, die weiter gehen als bei Straftätern. Damit haben die Versicherungen mehr Befugnisse als die Polizei. Betroffen sind alle Personen, die in der Schweiz bei AHV, Krankenkassen, IV, Unfallversicherungen und der Arbeitslosenversicherung versichert sind.
Bespitzelung im Garten oder auf dem Balkon
Erlaubt sind verdeckte Foto- und Filmaufnahmen nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch an Orten, die «von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar sind». Ein Detektiv darf den Garten und den Balkon überwachen. Wer das Pech hat, dass seine Stube oder sein Schlafzimmer von der Strasse aus einsehbar ist, muss sogar mit der Observation in einem Privatraum rechnen.
GPS-Peilsender am Auto und Drohnen in der Luft
Neu ist auch die Überwachung durch GPS-Tracker und Drohnen möglich, die an Fahrzeugen angebracht werden. Dazu braucht es eine richterliche Genehmigung. Der Bundesrat und auch Sozialminister Alain Berset war dagegen. Damit stellt das Parlament mutmassliche Versicherungsbetrüger auf die Stufe von Schwerverbrechern und Terroristen.
Die Kleinen werden ausspioniert
Mit dem Gesetz wird die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Die Kleinen werden ausspioniert, die Grossen lässt man laufen. Denn wo es sich wirklich lohnen würde, genauer hinzuschauen, duckt sich das Parlament weg. Seit Jahren verhindert die Ratsmehrheit jeden Anlauf, Steuerhinterzieher wirksam zu verfolgen. Obwohl bekannt ist, dass der Staatskasse damit Milliarden entgehen.
Illegale Überwachung
Die Invalidenversicherung (IV) und auch die Unfallversicherung Suva haben in den letzten Jahren immer wieder Detektive eingesetzt, um Versicherungsbetrüger zu entlarven. Doch zwei Gerichtsurteile haben der Überwachungspraxis der gesetzlichen Sozialversicherungen Grenzen gesetzt. Im Oktober 2016 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, dass der Unfallversicherung die gesetzliche Grundlage zur Observation einer Versicherten fehlte. Letzten Sommer doppelte das Bundesgericht nach: Auch die IV habe ihre Überwachung ohne ausreichende Rechtsbasis durchgeführt.
Berichte in den Medien - Tagesanzeiger: Als wäre der Teufel hinter ihnen her - Wochenzeitung: Jetzt braucht es ein Referendum - Blick: Die Suva hat sich zu sehr einspannen lassen - SRF: Sozialdetektive dürfen GPS-Tracker einsetzen - Tagblatt: Schnüffeln ist bald wieder erlaubt - Humanrights: Ein massloses Gesetz
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herzliche grüsse
markus rüegg
ps:
soziokratische moderation
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